Gebührenordnung

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[Alle Beträge in €]Ordentliche Mitglieder (Studenten)Außerordentliche MitgliederGäste
Aufnahmegebühr50,-(25,-)50,-
Jahresbeitrag210,-(150,-)50,-
Verwaltungsgebühr für nicht erteiltes SEPA-Lastschriftmandat(jährlich)(unabhängig von der Art der Mitgliedschaft)15,-15,-
Tourgebühren je Tag12,-(8,-)30,-30,-
Tourgebühren je Woche70,-(50,-)Erste Woche 160,-Ab der 2. Woche 70,-210,-
Tourgebühren je WochenendeDie Gebühren sindje Tag zu berechnen!40,-50,-
Arbeitsstunden (sofern c) erfüllt)15,-/h

Fälligkeit und ergänzende Regelungen

a) Fälligkeiten:
Die Aufnahmegebühr ist mit dem Aufnahmeantrag fällig. Jahresbeiträge sind unaufgefordert bis zum 31.03. des jeweiligen Jahresauf das Vereinskonto zu überweisen, sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt der Beitragseinzug jeweils am 1.4 eines jeden Jahres. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der nächste Geschäftstag gewählt.

-Die Gläubiger-ID des Vereins lautet: DE38ZZZ00000441799.
-Als Mandatsreferenznummer wird die Mitgliedsnummer verwendet.
Tourgebühren sind binnen einer Woche nach der Tour zu entrichten.

b) In begründeten Fällen (z.B. familiäre oder berufliche Verhinderung) kann der Vorstand zustimmen, dass die Arbeitsstunden finanziell abgegolten werden.

c) Minderjährige Kinder von Mitgliedern müssen keinen Mitgliedsbeitrag entrichten und keine Bootsarbeiten ableisten. Bei Touren werden sie wie studentische Mitglieder behandelt.

d) Zu zahlen sind TourTAGE, nicht die Übernachtungen. Jeder angefangene oder endende Tag zählt komplett als Tourtag. (Beispiel: Eine Tour von Di 17:00 Uhr bis Do 14:00 Uhr kostet Gebühren für drei volle Tage.)Grundsätzlich sind keine Zahlungen für Teiltage zulässig, um die Buchprüfung nicht unnötig zu erschweren. Damit darf auch beiAblösetouren der Tag des Crewwechsels nicht zwischen zwei Mitglieder aufgeteilt werden, sondern beideMitglieder haben für diesen Tag den vollen Tagessatz entsprechend ihres jeweiligen Mitgliedsstatus zu zahlen.

Beitragsordnung in vorliegender Fassung in Kraft gesetzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlungvom 04.04.2019(Für Bestandsmitglieder mit Stichtag04.04.2019gilt fürdas aktuelle Beitragsjahr noch die bisherige Jahresgebühr.)

Zahlungskonto: Inhaber: Segelgruppe an der FH-Kiel Bank: Förde SparkasseIBAN: DE21210501700000204743BIC: NOLADE21KIE